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Bühnenbild - Krankenschwester mit Klemmbrett

Vernetzte Gesellschaft

Die elektronische Patientenakte (ePA): Alle Gesundheitsdaten auf einen Blick

Im Gesundheitswesen ist die Zeit knapp und das Personal rar – die Digitalisierung kann Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung verbessern. Ein Meilenstein ist die elektronische Patientenakte (ePA). Alle gesetzlich Versicherten sollen die ePA künftig automatisch erhalten. Das Projekt war am 22.09.2023 Thema im Beirat Digitalstrategie.

Was bringt die elektronische Patientenakte? 

Aktuelle Blutwerte, Medikamente, Befunde oder der Untersuchungsbericht – mit der

erhalten alle Versicherten ihre Gesundheitsdaten digital und auf einen Blick. Bereits seit Anfang 2021 können Versicherte die Patientenakte auf freiwilliger Basis nutzen. Bisher haben aber nur wenige Versicherte auf das Angebot zurückgegriffen. Gründe hierfür sind das aufwändige Antragsverfahren und die geringe Relevanz im Praxisalltag durch fehlende Vernetzung mit den Arzt-IT-Systemen. Nun wird die ePA als eines der
Leuchtturmprojekte
der Digitalstrategie weiterentwickelt und zu einer „Opt-out-Anwendung“ ausgebaut. Das bedeutet: Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen. Die Weiterentwicklung der ePA bedeutet konkret:  

  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen. 

  • Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser können im Rahmen einer Behandlung auf die Daten der ePA zugreifen. 

  • Die Leistungserbringer werden verpflichtet, wichtige Daten in die ePA einzustellen. 

Damit die Versicherten auch zukünftig stets „Herr ihrer Daten“ sind, stehen einfache Widerspruchsmöglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Rechte zur Verfügung.  

Was sind die Vorteile der elektronischen Patientenakte? 

Mit der ePA soll der Versorgungsalltag der Menschen noch besser digital unterstützt werden: In der ePA werden Behandlungsdaten einrichtungs- und sektorenübergreifend digital verfügbar gemacht. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungsalltag darauf zugreifen. Relevante Informationen und Dokumente stehen somit sicher und auf einen Blick digital zur Verfügung. Der Vorteil: Ärztinnen und Ärzte können medizinische Entscheidungen auf einer besseren Datengrundlage treffen.  

Auch bei neuen Patientinnen und Patienten sehen sie sofort, welche Behandlungen bereits durchgeführt oder welche Medikamente verabreicht wurden. Unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Arzneimittel-Wechselwirkungen können vermieden werden. Fehlende Informationen müssen nicht mehr aufwändig recherchiert werden, es verbleibt dadurch mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten.  

Die Versicherten selbst können ihre Daten jederzeit über die ePA-App ihrer Krankenkasse abrufen und verwalten. Die ePA-App können Versicherte im App Store herunterladen. Eine

über die ePA-Apps der Krankenkassen stellt die gematik bereit, sie ist die nationale Agentur für digitale Medizin. Gesundheitsdaten sind sensible Daten. Deshalb können Versicherte selbst entscheiden, welche Daten in ihrer ePA bereitgestellt werden sollen. Patientinnen und Patienten können auch festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte auf ihre Daten zugreifen dürfen.  

Wie erfolgt die Umsetzung und Einführung der elektronischen Patientenakte? 

Die gematik trägt die Verantwortung für die Telematikinfrastruktur und legt in diesem Rahmen auch die Vorgaben für die ePA fest. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA bereitzustellen, die den Vorgaben der gematik entspricht.  

Für den Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig, welches die Umsetzungsarbeiten zur Einführung der ePA sowohl aus rechtlicher als auch aus inhaltlicher und technischer Sicht eng begleitet.  

Erfahrungen aus Europa, beispielsweise zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich, liefern wichtige Erkenntnisse. Diese fließen in die Arbeiten zur Umsetzung und Einführung der ePA in Deutschland ein.  

Vor welchen Herausforderungen steht das Projekt? 

Um die ePA von Anfang an effektiv nutzen zu können, müssen alle Versicherten und Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser ausreichend über die ePA informiert sein. Eine auf die verschiedenen Anforderungen und Bedürfnisse ausgerichtete Informationskampagne soll das notwendige Verständnis schaffen.  

Zudem stellen die Krankenkassen umfangreiche Informationen zur Nutzung, Funktionsweise und den Widerspruchsrechten im Hinblick auf die ePA zur Verfügung. Bei den Informationen wird auf eine hohe Verständlichkeit und eine barrierefreie Nutzbarkeit geachtet. Ziel ist, dass die ePA für alle Beteiligten einen Mehrwert bietet.  

Wann kommt die ePA für alle? 

Mit dem Digital-Gesetz soll die rechtliche Grundlage für die Entwicklung und Einführung der elektronischen Patientenakte geschaffen und zugleich die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Die Einführung der ePA für alle soll am 15.01.2025 folgen.  

Welche Hinweise gibt der Beirat Digitalstrategie zur ePA? 

 

  • Beirat sagt: „Wir unterstützen ausdrücklich die Einführung der ePA nach dem Opt-out-Prinzip. Relevante Gesundheitsdaten sollen bereitgestellt, kontrolliertem Zugriff geöffnet sowie für Therapiezwecke genutzt werden können. Das Go-Live zum 15.01.2025 ist ein ambitionierter Zeitplan, aber machbar und sehr zu begrüßen.“ 

    Bundesministerium für Gesundheit (BMG) antwortet: „Wir sehen große Potenziale in der Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten mit der ePA ab 2025. Die Krankenkassen sollen sie allen Versicherten automatisch zur Verfügung stellen. Die ePA soll dann bei jeder Behandlung mit relevanten Gesundheitsdaten befüllt werden – wer das nicht möchte, kann widersprechen. Der entscheidende Vorteil der ePA: Diagnose- und Therapieentscheidungen können auf einer besseren Datengrundlage erfolgen und auch die Patientensicherheit kann gesteigert werden.“ 

  • Beirat sagt: „Damit die Einführung gelingt, braucht es eine breite und erfolgreiche Informationskampagne im Vorfeld. Nur so ist eine hohe Akzeptanz der ePA unter Patientinnen und Patienten sowie der kompetente Einsatz in Arztpraxen und Krankenhäusern zu gewährleisten. Für eine hohe Akzeptanzquote sollte die Ärzteschaft als vertrauensstiftende Instanz gewonnen werden. Gesundheitsdaten sind sehr sensibel. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die DSGVO-Vorgaben und höchste Datensicherheitsstandards einzuhalten. Es ist zudem ein wirksamer Diskriminierungsschutz bei der Bereitstellung und Nutzung von Daten sicherzustellen und zielgruppenspezifisch zu kommunizieren. Das BMG muss der möglichen Verbreitung von Desinformationen über die ePA entgegenwirken. Aus Sicht der Nutzenden bedarf es einer möglichst einfachen Bedienbarkeit.“ 

    BMG antwortet: „Wir halten es für besonders wichtig, die Versicherten transparent und verständlich über die ePA zu informieren und aufzuklären. Hierbei unterstützen auch die Krankenkassen mit Informationen. Die Nutzerfreundlichkeit wird bei der Ausgestaltung der ePA eine wesentliche Rolle spielen. Die ePA sollte sich möglichst aufwandsarm in die Praxis- und Klinikabläufe integrieren und den Behandlungsalltag unterstützen. Nur so kann die ePA von Beginn an die Versorgung verbessern.“ 

  • Beirat sagt: „Die ePA wird viele Leben retten, wenn etwa Medikationspläne praxisübergreifend eingesehen werden können und Rettungssanitäter noch am Einsatzort auf die wichtigsten Informationen zugreifen können. Damit diese enormen Vorteile für alle von Anfang an deutlich werden, könnte es sinnvoll sein, möglichst noch vor dem Go-Live weitere Funktionen zu ergänzen – über die Einstellung des Medikationsstatus / -plans („digitaler Medikationsprozess“) und aktueller Arztbriefe hinaus.“ 

    BMG antwortet: „Versicherte sollen möglichst zügig alle Vorteile der ePA nutzen können. Im ersten Schritt erhalten sie mit ihrer ePA eine vollständige, digitale Medikationsübersicht für Ärztinnen und Ärzten. Weitere Funktionen wie die elektronische Patientenkurzakte und Laborbefunde werden folgen. Um von Beginn an auch wichtige Dokumente aus der Behandlung verfügbar zu machen, sollen auch Arztbriefe, Befundberichte und Entlassbriefe in die ePA eingestellt werden. Zusätzlich können Versicherte auch die Speicherung weiterer Daten aus den Praxissystemen verlangen.“