Aktuelle Beiratssitzung:

Arbeitsprogramm 2024

Innovative Wirtschaft

Wir gestalten neue Modelle des Arbeitens

Unsere Innovationskraft beweist sich auch in unserer Arbeitskultur. Um die digitale Wirtschaft nachhaltig zu stärken, unterstützen wir flexible Arbeitsmodelle, modernen Datenschutz und den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Die Ziele: Mobile Arbeit macht das Leben einfacher

Viktor arbeitet als Lektor in einem großen Verlag. Vor einiger Zeit ist er mit seiner Familie von der Großstadt aufs Land gezogen. Seinen Job konnte er dennoch behalten. Wie inzwischen viele Menschen arbeitet er die meiste Zeit von zuhause oder dem örtlichen Co-Working-Space aus; zweimal in der Woche fährt er ins Büro. Auch seine Arbeitszeit kann er flexibel gestalten. Damit aber auch zuhause irgendwann Feierabend ist, erfasst er seine Stunden digital.

Viktor fühlt sich durch das mobile Arbeiten wesentlich weniger gestresst, nicht nur weil der tägliche Berufsverkehr wegfällt, sondern weil er Zeiten effektiver nutzen kann – und dadurch mehr Raum für die Familie bleibt.

Die Wege: Technologien an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausrichten

Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Wir wollen, dass sich diese neue Arbeitswelt an den Beschäftigten orientiert. Damit aus technischem Fortschritt auch sozialer Fortschritt wird.

Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt: Viele Menschen wünschen sich mehr Flexibilität in ihrem Arbeitstag. Dazu gehört die Freiheit, nicht mehr täglich im Büro zu arbeiten, und auch die Arbeitszeit so zu organisieren, dass sie gut ins Leben passt. Wir werden Gesetze und Regelungen für mobile Arbeit entwickeln, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch der Unternehmen berücksichtigen.

Die Möglichkeit, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wann und wo man arbeitet, treibt auch viele Menschen an, ihre Arbeitskraft auf digitalen Plattformen wie Liefer- oder Fahrdiensten zur Verfügung zu stellen. Das Geschäftsmodell kann Arbeit produktiver machen, aber häufig sind die Beschäftigten nicht ausreichend abgesichert. Wir möchten die Vorteile von Plattformen nutzen und die Rechte der Mitarbeitenden stärken. Dazu überprüfen wir unsere nationalen Regelungen und kooperieren mit der EU-Kommission, die sich bereits um dieses Thema kümmert.

Die digitale Wirtschaft beruht auf Daten. Dabei werden auch Informationen von Beschäftigten verarbeitet. Wir werden mit modernen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Rechtssicherheit für Arbeitgebende und Beschäftigte schaffen. So nutzen wir die Potenziale neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz für die moderne Arbeitswelt und stärken das Vertrauen der Menschen in diese Technologien.

Bei der Transformation der Arbeitswelt nimmt KI als Grundlagentechnologie eine Schlüsselrolle ein. Sie wird die Organisation und Kultur von Arbeit verändern und neue Arbeitsmodelle ermöglichen. Mit bundesweit agierenden Zukunftszentren begleiten wir Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten, sowie (Solo-)Selbstständige mit passgenauen Analyse-, Beratungs- und innovativen Qualifizierungsangeboten in die digitale Transformation. 

Um die Auswirkungen der neuen Schlüsseltechnologien sicher beurteilen zu können, müssen wir sie genau analysieren. Das Observatorium Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft (kurz: KI-Observatorium) analysiert, diskutiert und gestaltet die Auswirkungen von KI auf Arbeit und Gesellschaft. Dabei gilt es, den menschenzentrierten und gemeinwohlorientierten Einsatz von KI zu fördern. Mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bieten wir insbesondere KMU sowie Verwaltungen praxisbezogene Orientierung. Denn auch im digitalen Zeitalter gilt: Technik muss dem Menschen dienen, nicht umgekehrt.

Die Umsetzung: Mehr Rechtssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen

Bis 2025 sollen

  1. in Deutschland moderne und faire rechtliche Regeln für mobiles Arbeiten existieren.

  2. sich die Regeln für den Beschäftigtendatenschutz in der Praxis bewährt haben und zu mehr Rechtssicherheit beitragen.

  3. auf dem Portal von INQA mindestens zehn gute Beispiele für die Einführung und Anwendung von KI in Unternehmen veröffentlicht sein, insbesondere in KMU.

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